Frage von AlmaHoppe 11.02.2012

Rundfunkgebührenbefreiung zurückgenommen!?!

  • Hilfreichste Antwort von evistie 11.02.2012
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Liebe Alma Hoppe, das Thema interessiert mich und drum hab ich mal bei der GEZ nachgegraben: http://www.gez.de/e160/e161/e1048/GEZ4208.pdf

    Folgende Verständnisfragen habe ich an Dich:

    • Dein Mann hat seit 2006 einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen?
    • Waren Schwerbehindertenausweis und/oder RF-Merkzeichen zeitlich befristet?
    • Warum wurden nicht bereits 2009 oder 2010 Hörgeräte beschafft?

    Meine Sicht der Dinge ist so:

    • Auch hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit kann durch Hörgeräte verbessert werden. Andererseits kann der Beweis, dass keine Verbesserung herbeigeführt werden kann, erst erbracht werden, wenn ein entsprechender Versuch mit angepassten Hörgeräten gelaufen ist!
    • Hat Dein Mann das Tragen von Hörgeräten rundheraus abgelehnt, oder was waren die Gründe, dass Ihr nicht bereits den Empfehlungen von 2009 und 2010 gefolgt seid?
    • Wenn irgendwelche Fristen abgelaufen sind, wird vor Weiterbewilligung geprüft, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung weiterhin vorliegen. Dies scheint bei Deinem Mann so gelaufen zu sein. Mutwillige Verweigerung einer "Hörhilfe" führt irgendwann zu Ablehnung.
    • Es ist natürlich herbe für Euch, daß die Bewilligung sofort gestrichen wurde, obwohl die Hörgeräte noch "in Arbeit" sind. Ganz offensichtlich soll dadurch Druck ausgeübt werden, sich endlich darum zu kümmern.

    An Deiner Stelle würde ich tun:

    • Widerspruch einlegen (vorsichtshalber), damit die Fristen gewahrt werden. Begründung kann nachgereicht werden.
    • Hörgeräte jetzt schleunigst ausprobieren
    • Wenn Dein Mann damit nicht klar kommt, Gründe klären lassen. Sind es medizinische, ggf. Attest nachreichen

    Ehrlich gesagt, glaube ich, das Ding ist gelaufen. Trotzdem wünsche ich Dir den Erfolg, den du Dir wünscht. Manchmal muss man (in Deinem Fall Dein Mann) etwas "zu seinem Glück gezwungen" werden. Wobei es doch wirklich ein Glück wäre, wenn Dein Mann wieder besser hören könnte - oder?

  • Antwort von froscheee 11.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Außer dem berühmten ersten Satz:

    Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom xx.xx.xxx Aktenzeichen xx fristgemäß Widerspruch ein.

    würde ich in der Begründung auf die Befunde verweisen und sie ggf als Kopie beilegen. Noch besser wäre eine ärztliche Stellungnahme, obwohl mir bewußt ist das Versorgungsämter auch Befunde einholen.

    Schau Dich vielleicht auch mal hier um: http://www.versorgungsaemter.de/default.htm Soweit ich gelesen habe wurden diese Seiten von einem Mitarbeiter verfaßt, der sich sicher besser auskennt (unter anderem mit Forum).

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und vergiß nicht, daß die ***Widerspruchsfrist 4 Wocheen *** beträgt.

  • Antwort von Doretti 11.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    leider weiß ich keine Antwort aber ich empfehle Dir, Deine Frage mal bei --------finanzfrage.net--------zu stellen.

    Dort sind mit Sicherheit die Experten für diese Frage !

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