Rundfunkgebührenbefreiung zurückgenommen!?!
Liebe Community!
Eine Frage von mir die evt.jemand von Euch beantworten kann?
Habe im Oktober 2011 für meinen Mann(76)einen Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt gestellt! Er hatte 2006 GdB 70 und das RF(wegen Hörverlust links und Schwerhörigkeit rechts) bekommen!!!
Nun nach einer Untersuchung bei einem vom Amt gestellten HNO-Arztes wird ihm das RF abgesprochen mit der Begründung das sich seine Hörminderung laut aktueller Unterlagensicht von Seiten des HNO-Arztes und dem Hausarzt gebessert habe !!!
Der begutachtene HNO-Arzt verschrieb Hörhilfen beidseitig,was jetzt am laufen ist! Ist das die Hörminderungsverbesserung die zum Abspruch der RF -Befreiung geführt hat?
2009 und 2010 bescheinigten schon 2.andere HNO-Ärzte das die Notwendigkeit von einem Hörgerät notwendig sei (beide Seiten).Unter anderem war von einer Schallempfindungsschwerhörigkeit(hochgradig)beidseitig,die Rede!!!
Wäre über einige evt.Tipps dankbar! Auch Tipps wie ich den Widerspruch formulieren könnte,wären prima!
Danke,Eure hilfesuchende AlmaHoppe
-
8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Liebe Alma Hoppe, das Thema interessiert mich und drum hab ich mal bei der GEZ nachgegraben: http://www.gez.de/e160/e161/e1048/GEZ4208.pdf
Folgende Verständnisfragen habe ich an Dich:
- Dein Mann hat seit 2006 einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen?
- Waren Schwerbehindertenausweis und/oder RF-Merkzeichen zeitlich befristet?
- Warum wurden nicht bereits 2009 oder 2010 Hörgeräte beschafft?
Meine Sicht der Dinge ist so:
- Auch hochgradige Schallempfindungsschwerhörigkeit kann durch Hörgeräte verbessert werden. Andererseits kann der Beweis, dass keine Verbesserung herbeigeführt werden kann, erst erbracht werden, wenn ein entsprechender Versuch mit angepassten Hörgeräten gelaufen ist!
- Hat Dein Mann das Tragen von Hörgeräten rundheraus abgelehnt, oder was waren die Gründe, dass Ihr nicht bereits den Empfehlungen von 2009 und 2010 gefolgt seid?
- Wenn irgendwelche Fristen abgelaufen sind, wird vor Weiterbewilligung geprüft, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung weiterhin vorliegen. Dies scheint bei Deinem Mann so gelaufen zu sein. Mutwillige Verweigerung einer "Hörhilfe" führt irgendwann zu Ablehnung.
- Es ist natürlich herbe für Euch, daß die Bewilligung sofort gestrichen wurde, obwohl die Hörgeräte noch "in Arbeit" sind. Ganz offensichtlich soll dadurch Druck ausgeübt werden, sich endlich darum zu kümmern.
An Deiner Stelle würde ich tun:
- Widerspruch einlegen (vorsichtshalber), damit die Fristen gewahrt werden. Begründung kann nachgereicht werden.
- Hörgeräte jetzt schleunigst ausprobieren
- Wenn Dein Mann damit nicht klar kommt, Gründe klären lassen. Sind es medizinische, ggf. Attest nachreichen
Ehrlich gesagt, glaube ich, das Ding ist gelaufen. Trotzdem wünsche ich Dir den Erfolg, den du Dir wünscht. Manchmal muss man (in Deinem Fall Dein Mann) etwas "zu seinem Glück gezwungen" werden. Wobei es doch wirklich ein Glück wäre, wenn Dein Mann wieder besser hören könnte - oder?
-
3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Außer dem berühmten ersten Satz:
Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom xx.xx.xxx Aktenzeichen xx fristgemäß Widerspruch ein.
würde ich in der Begründung auf die Befunde verweisen und sie ggf als Kopie beilegen. Noch besser wäre eine ärztliche Stellungnahme, obwohl mir bewußt ist das Versorgungsämter auch Befunde einholen.
Schau Dich vielleicht auch mal hier um: http://www.versorgungsaemter.de/default.htm Soweit ich gelesen habe wurden diese Seiten von einem Mitarbeiter verfaßt, der sich sicher besser auskennt (unter anderem mit Forum).
Ich wünsche Dir viel Erfolg und vergiß nicht, daß die ***Widerspruchsfrist 4 Wocheen *** beträgt.
Kommentar von AlmaHoppeAlmaHoppe 11.02.2012Liebe/er @froscheee...
vielen Dank für Deine Bemühung und einen lieben Gruß !!! AlmaHoppe
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
leider weiß ich keine Antwort aber ich empfehle Dir, Deine Frage mal bei --------finanzfrage.net--------zu stellen.
Dort sind mit Sicherheit die Experten für diese Frage !
Kommentar von AlmaHoppeAlmaHoppe 11.02.2012Danke Dir trotzdem!!! LG AH
-
Danke Dir !
Wie immer perfekt und menschlich !!!
LG Deine AlmaHoppe