Notfallambulanz darf keine AU ausstellen - Hausarzt schon geschlossen
War gestern wegen meinem Fuß in der Notfallambulanz einer orthopädischen Klinik. Nach Beendigung der "Behandlung" wurde mir eröffnet, sie seien eine Notfallambulanz und dürften deswegen keine AU-Bescheinigung ausstellen.
Dass das eine Bereitschaftspraxis nicht darf, wusste ich, aber eine Ambulanz?!?
Nun stehe ich ohne da, lediglich mit einer Bescheinigung, dass ich dort war. Nicht mal ein Kurzarztbrief oder sowas wurde mir mitgegeben.
Reicht das aus, dass mir mein Hausarzt bzw. mein Orthopäde (der gestern nicht da war, deswegen war ich ja im KH) rückwirkend eine AU ausstellt?
Bin grad echt etwas verängstigt, weil ich bereits am dem ersten Arbeitstag ein Attest vorlegen muss. Was mach ich, wenn ich keines rückwirkend bekomme?
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Normalerweise braucht man doch erst am dritten Tag einen Attest? Gut, aber wenn dein Arbeitgeber das so möchte - ruf am besten morgen erst einmal an und schildere die Situation, dann geh zu deinem Hausarzt oder Orthopäden und bitte um eine Rückdatierung. Diese ist zwar nur in Ausnahmefällen und nur für bis zu zwei Tage möglich, aber ich gehe davon aus, dass es in diesem Fall kein Problem darstellen dürfte, ansonsten hast du ja auch noch deine Anwesenheitsbestätigung aus der Notfallambulanz. Wenn du dir keine AU beschaffen konntest, kann dein Arbeitgeber dich deshalb auch nicht abmahnen, also keine Angst.
Leider ist es in meinem Arbeitsvertrag so geregelt, dass ich bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vom Arzt vorlegen muss. Scheint wohl Sitte zu sein, wenn man über Arbeitnehmerüberlassung angestellt ist.