Muss man in der Apotheke wirklich eine Beratungsgebühr bezahlen?
Und ist die mit dem Medikamentenpreis dann quasi verrechnet? Mir ist die noch nie berechnet wurde, habe aber hier gelesen dass man die zahlen muss. Ist es dann so dass die Apotheke das beim Preis mit einkalkuliert?
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Die Beratungsgebühr von 8,10 € ist seit 2004 festgesetzt und wird über die Medikamente - für den Käufer unbemerkt - von den Apotheken reingeholt. Übrigens auch von den Versandapotheken! Bei weiterem Interesse bitte hier entlang:
http://www.avb-brb.de/index.php?id=394
Apothekenhonorar Kontinuierlich arbeiten die Apothekerinnen und Apotheker daran, die Versorgung der Patienten weiter zu verbessern, helfen den Krankenkassen mit erheblichem Aufwand die Rabattverträge umzusetzen. Aber das Apothekerhonorar, das einen Festzuschlag von 8,10 Euro (abzüglich 2,05 Euro Zwangsrabatt für die Kassen) pro Packung festschreibt, ist seit 2004 unverändert geblieben. DAV-Vorsitzender Fritz Becker: "Apotheke heute bedeutet: Betrieb zu den Kosten von 2012 mit dem Honorar von 2004."
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Ich finde die Beratungsgebühr vollkommen gerechtfertigt, in folgendem Fall: Jemand geht in die Apotheke, läßt sich beraten und kauft das Produkt dann in einer Internet-Apotheke. Das heißt, der Kunde läßt sich beraten und geht wieder ohne zu kaufen. Dann soll er gefälligst für die erbrachte Dienstleistung auch einen Obolus erbringen.
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Der Apotheker erhält von der Krankenkasse:
Einkaufspreis des Medikamentes + 8,10 € + 3%
Den Einkaufspreis muss der Apotheker beim Einkauf bezahlen. Die 3% sind Lagerkosten. Und die 8,10 € sind die Beratungsgebühr. So ist es gesetzlich festgelegt.
Von den 8,10 € muss der Apotheker 2,05 € direkt wieder Rückzahlen. (Zwangsrabatt an Krankenkassen)
Er erhält also 6,05€ pro Medikament. Davon muss er seine Angestellten bezahlen, die Miete, Steuern und seinen eigenen Unternehmerlohn.
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Bei Medikamenten legt der Hersteller den Preis fest. Die Apotheken selber können nicht einfach noch mehr verlangen.
Evtl haben sie bei Produkten, die man auch woanders kaufen kann, einen bestimmten Spielraum.
Und etwas dafür zahlen, dass man mich berät, das musste ich noch nie bzw hab es noch nie erlebt.
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Und abschließend noch die sogenannte Wertschöpfungskette eines Arzneimittelpreises: http://www.abda.de/zwangsrabatt.html
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Beratungsgebühr gibt es normalerweise nicht in der Apotheke. Höchstens bei Sonder-Veranstaltungen mit Gesundheitsexperten.
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Ergänzend sei hierauf verwiesen: http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/spektrum/news/2011/04/27/das-sahnehaeub...
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