Frage von sarah83 19.10.2011

Krankenhausentlassung- danach?

  • Antwort von Auskunft 19.10.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das müsste ein Sozialdienst, der in jedem Krankenhaus vorhanden ist, weiterhelfen können.

  • Antwort von berta 19.10.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wie schon geschrieben > wende dich an den sozialdienst des krkhs, in dem deine großmutter liegt.


    Im Krankenhaus-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 KHG NW) heißt es u.a.:

    Der soziale Dienst hat die Aufgabe, die ärztliche und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zu ergänzen, sie in sozialen Fragen zu beraten, und Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern V und XI (SGB V und SGB XI), die sich an die Entlassung aus dem Krankenhaus anschließen, insbesondere Rehabilitationsmaßnahmen und Maßnahmen der Übergangs- und Anschlußpflege zu vermitteln.

  • Antwort von vendel 19.10.2011

    Genau, an den sozialen Dienst wenden und auch mit der Krankenkasse sprechen bzgl. Haushaltshilfe/ Pflegedienst.

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