Kann der Zahnarzt was in Rechnung stellen, trotz Terminabsage?
Ich habe zwei Tage vor meinem Zahnarzt Termin, den Termin abgesagt. Jetzt habe ich von ihm eine Rechung bekommen über 40 Euro über Verdienstausfall. Kann der das wirklich so machen und muss ich das bezahlen?
2 Antworten
Grundsätzlich kann er das schon, weil er den Termin ja dann anderweitig hätte vergeben können. Bei zwei Tagen vorher finde ich es jedoch frech, dass er dir eine Rechnung schickt. Vorausgesetzt natürlich, er hat in den zwei Tagen Sprechstunde gehabt und hätte dann den Termin auch neu vergeben können.
Ruf ihn mal an und frag was da los ist. Und je nachdem wie zufrieden du sonst mit ihm bist, such dir entweder einen neuen oder kläre das Problem.
Sagt der Patient einen Termin aber rechtzeitig - also mindestens 24 Stunden vorher - ab, hat der Arzt keinen Vergütungsanspruch. Dasselbe gilt auch, wenn der Patient einen Termin ohne eigenes Verschulden nicht wahrnehmen kann, weil er beispielsweise einen Unfall hatte.
http://www.krankenkassen.de/gesundheit/arzt-patient/TODO-52/