Hallo, habe heute ein Rezept für ein Medikament bekommen. Da ich noch genug von den Tabletten habe, möchte ich das rezept im nächsten Jahr erst einlösen. Kann ich das auch noch im nächsten Jahr machen? oder ist das Rezept dann ungültig????
Das Rezept ist im nächsten Jahr noch gültig, aber nur bis Mitte Januar. Dann sollte es eingelöst worden sein. Ausserdem musst du, wenn du dir ein neues Rezept holst (ab Januar) wieder die 10 Euro Praxisgebühr bezahlen. Das wäre doch ärgerlich, oder? Hol dir deine Medikamente doch einfach rechtzeitig, dann brauchst du auch nicht mehr dranzudenken.

Ein Kassenrezept (für Medikamente) gilt immer einen Monat ab Ausstellungsdatum. Ein Quartalswechsel spielt keine Rolle.
DaSu81 am 18. Dezember 2009 21:48 Stimmt genau: ein Rezept ist immer 4 Wochen lang gültig. Wäre ja fast unmöglich, wenn man am letzten Tag des Quartals das Rezept ausgestellt bekommt und dieses aber aus bestimmten Gründen/Medikamenten-Verfügbarkeit nicht einlösen kann.
Da habe ich wieder mal was gelernt.
Falls die Apoteke die Medikamente nicht vorrätig hat und sie bestellen muß ist das Rezept doch aber trotzdem eingelöst.
Rezepte gelten leider nur für das Quartal in dem sie ausgestellt wurden, in diesem Fall also bis zum 31.12.2009.