Ist eine Funktionsanalyse bei jeder Neuversorgung erforderlich ?

2 Antworten

Da du offensichtlich keine Beschwerden mit deinen Kiefergelenken hast (Knacken, Schmerzen), besteht auch kein Verdacht auf eine Dysfuntion und es muss nicht die Bisslage durch eine prothetische Versorgung oder eine spezielle Schiene verändert werden. Oder man macht auf alle Backenzähne Aufbaufüllungen, um den Biss zu heben. Nur dann ist eine Funktionsanalyse sinnvoll. Bei normalen Füllungen zur Behandlung von Karies ist das absolut unnötig. Nach der Behandlung sollten die Füllungen so ausgearbeitet sein, dass du normal zubeißen kannst, ohne dass dich etwas stört.

Sie muss demnach bereits bei >Verdacht auf das Vorliegen funktionell bedingter Zahn-, Kiefergelenk- und Muskelerkrankungen<vor einer Behandlung durchgeführt werden. Es gibt Gerichtsurteile, in welchen eindeutig dargelegt wurde, dass ein fehlender Funktionsstatus vor prothetischer Behandlung entgegen den Regeln der zahnärztlichen Heilkunst ein grober Behandlungsfehler ist (AZ: OLG Schleswig-Holstein 4U 145/91 vom 13.10.1993).Ein weiteres Urteil geht von der Verpflichtung des Zahnarztes aus, auf die Notwendigkeit einer Funktionsanalyse hinzuweisen, selbst wenn die Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernimmt. Sofern sich der Patient für eine reine Kassenleistung entscheidet, muss der Behandler die Versorgung ablehnen (LG Braunschweig AZ: 2S 916/00 vom 02.05.2001). http://www.aubacke.de/funktionsanalyse.htm

Gruß rulamann