Höchsttemperatur im Supermarkt

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Hallo sneuker, Du kannst den Verbraucherschutz auf diese Misstände mal aufmerksam machen. Schließlich bist Du der Kunde, der riskiert, dass die Lebensmittel durch nicht sachgemäße Kühlung verdorben sind. Was die Angestellten angeht, sind die Vorschriften, was zumut bar ist, eher lasch. Die müssten sich auch schon mal selbst darum kümmern, was sie wahrscheinlich nicht tun werden, da bei den Arbeitslosenzahlen schon die nächsten anstehen,die das in Kauf nehmen werden. Wie hoch genau die Temperaturen sein dürfen, erfährst Du auch beim Verbraucherschutz. Das Gesundheitsamt wird dann aktiv, wenn Du siehst, dass wirklich verdorbene Lebensmittel verkauft werden (vergammeltes Fleisch, verdorbene bzw. angetaute Tiefkühlkost). Grüße Gerda

Hier ein Ausschnitt von der Seite:

http://www.123recht.net/Mindest-Hoechsttemperatur-am-Arbeitsplatz-__a114924.html

Die Lufttemperatur soll in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen-, und Erste-Hilfe-Räumen 26° C nicht überschreiten. Bei übermäßiger Sonneneinstrahlung und damit verbundener übermäßiger Erwärmung über 26° C sind die entsprechenden Fenster, Oberlichter und Glaswände mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten.

Bei einer Außenlufttemperatur über 26° C sollen, bei einer Raumtemperatur über 30° C müssen zusätzlich zu den Sonnenschutzsystemen weitere Maßnahmen wie beispielsweise eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z.B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten), eine effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z.B. Nachtauskühlung), Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben), die Lüftung in den Morgenstunden, die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung, die Lockerung der Bekleidungsregelungen oder die Bereitstellung geeigneter Getränke zu ergreifen.

In Einzelfällen kann das Arbeiten über 26° C zu einer Gesundheitsgefährdung führen (z.B. bei schwerer körperlicher Arbeit, wenn besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder besonders schutzbedürftige Personen wie Jugendliche, Ältere, Schwangere oder stillende Mütter im Raum tätig sind). In solchen Fällen ist anhand einer Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden.

Ab einer Überschreitung der Raumtemperatur von 35° C ist der Raum als Arbeitsraum grundsätzlich nicht geeignet.