Gibt es Vordrucke zu einer Patientenverfügung?
Hat jemand Tipps zum Aufsetzen einer Patientenverfügung? Was sind denn die wichtigsten Kriterien, die darin geregelt sein sollten?
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Hallo Hustenguttel,
hier noch wichtige Infos zum Ausfüllen und zur Aufbewahrung der PV von einem Rechtanwalt:
http://www.juraforum.de/familienrecht-erbrecht/patientenverfuegung-vorsorgevollm...
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Ja, ich glaube das einfachste ist, man holt sich einfach einen Vordruck. Den kann man dann in Ruhe ausfüllen. Man kann das bestimmt auch so aufsetzen, aber ich glaube das ist sehr kompliziert. Hier ist zB ein Beispiel Vordruck: http://www.betreuungsstelle.de/Patientenverfugung_-_Vordruckmuster.pdf
Kommentar von spade 16.08.2012Einfach einen Vordruck holen? Ist es denn egal welchen? Der hier verlinkte ist nur für sehr eingeschränkte Situationen vorgesehen. Was ist, wenn ich Dement werde und nicht mehr essen und trinken kann? Dafür gibt dieser Vordruck nichts her. Was ist, wenn ich heute schon nicht wiederbelebt werden will, weil ich schon sehr alt und krank bin und mir die sehr geringen Erfolgsaussichten keine Hoffnung machen? Auch dafür gibt dieser Vordruck nichts her. Oder was ist, wenn ich Pflegestufe 3 bin und nicht mehr kommunizieren kann? Wieder nichts.
Erst wenn es zu spät ist, merke ich, dass ich es mir bei der Auswahl des Vordrucks zu leicht gemacht habe.
Der einzige Vordruck, der mit bekannt ist und anbietet die genannten (und noch andere Situationen) mit abzudecken ist dieser: http://standard-patientenverfuegung.de/patientenverfuegung.php
Kommentar von low24 16.12.2012... ein sehr aufschlussreicher Überblick zum Thema Vordrucke und Formulare inkl. einer Liste verschiedener im Netz verfügbarer Ratgeber und Muster findet sich übrigens hier: http://www.deutsche-privat-pflege.de/patientenverfuegung-formular-kostenlos/
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Antwort von spade 14.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Eine Patientenverfügung zu erstellen ist keine einfache Angelegenheit. Obwohl es sich um eine medizinisches Thema handelt, sind die wenigsten Ärzte qualifiziert dazu zu beraten, zumal es auch keine Kassenleistung ist, sondern als iGel-Leistung bis zu 250 Euro kosten kann. Problem ist auch, dass Ärzte sich häufig dem Leben verflichtet fühlen und sich mit Verfügungen, die das ärztliche Handeln einschränken sollen, nicht anfreunden können. Eine Einrichtung, die seit 25 Jahren unabhängig Patientenverfügungen erstellt und dazu auch kostenlos berät, ist die Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Deren Fragebogen, der hilft die wichtigsten Festlegungen zu treffen, kann gefunden werden, wenn man Google oder Bing nach Patientenverfügung fragt.
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du kannst das ganze auch mit deinem hausarzt besprechen. aber das allerwichtigste ist, dass du auch mit deinen angehörigen darüber sprichst, da patientenverfügungen auch immer interpretationsspielraum bieten. man kann sie nicht so eindeutig formulieren bzw. man kann nicht vorhersehen, was einem im leben alles passieren könnte, dass jeder die verfügung gleich auslegen würde. "normalerweise" sprechen die behandelnden ärzte dann auch immer nochmal mit der familie, um die passende entscheidung zu treffen. außerdem sollte man die verfügung auch regelmäßig erneuern, also neu unterschreiben oder sogar neu schreiben, damit die ärzte sehen, dass sie aktuell ist. außerdem sollten deine angehörigen zugriff zu der verfügung haben, damit sie im notfall schnell zur stelle ist. manche hinterlegen die z.b. auch beim hausarzt.
Kommentar von spade 16.08.2012Die Ärzte sind nicht verpflichtet sich von den Angehörigen sagen zu lassen, was mein mutmaßlich aktueller Wille sein könnte. Angehörige sind nach deutschem Recht nicht automatisch Vertretungsberechtigt. Darum ist es wichtig eine Vorsorgevollmacht auszufüllen (siehe hier: http://standard-patientenverfuegung.de/formulare.htm). Wenn so nicht vorgesorgt wurde, kann es sein, dass ein völlig fremder vom Gericht als Betreuer bestellt wird.
Man muss kein Hellseher sein, um eine gute Patientenverfügung zu erstellen, sondern Erfahrung mit dem haben, was rund ums Sterben auf einen zukommen kann. 25 Jahre Erfahrung mit dem Erstellen von Patientenverfügungen bietet die Bundeszentralstelle Patientenverfügung. Deren Standard-Patientenverfügung basiert auf den Empfehlungen des Bundesjustizministeriums, ist aber um wichtige Situationen und Festlegungen erweitert worden.
Eine regelmäßige Erneuerung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, auch eine Aktualisierung nicht. Es ist allerdings empfehlenswert sich die eigene Verfügung ca. alle zwei Jahre nochmal durchzulesen und zu prüfen, ob sie noch mit den aktuellen Vorstellungen übereinstimmt. Wenn ja, empfiehlt es sich, das mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit der Verfügung erhöht, es ist aber keine Voraussetzung dafür.
Eine Verfügung beim Hausarzt zu hinterlegen hat nicht viel Wert, denn wenn ich am Wochenende, an einem Feiertag oder wenn der Arzt im Urlaub ist diesen Notfall habe, kommt keiner daran. Besser ist es die Dokumente zuhause aufzubewahren und den Bevollmächtigten zu sagen wo sie zu finden sind.
Im Notfall wird meine Patientenverfügung erstmal nicht benötigt. Er wenn sich gezeigt hat, das es keine Verbesserung meines Zustandes gibt und die Bevollmächtigten erkennen, dass eine Situation vorliegt für die ich in meiner Verfügung Vorkehrungen getroffen habe, sollten sie meine Verfügung den Ärzten vorlegen.
Kommentar von totalschadentotalschaden 16.08.2012ich weiß zwar nicht, was du mir damit sagen willst, aber egal. ich hab lediglich meine eigenen erfahrungen aus den letzten jahren und aus zwei verschiedenen familiären fällen geschildert.
Kommentar von spade 17.08.2012... die nicht verallgemeinerbar sind. Was zählt ist das Recht und das hier zu referieren war mein Anliegen. Es kann sich niemand darauf verlassen, dass er deine Erfahrung wiederholen kann, aber was Recht und Gesetz ist, kann notfalls eingeklagt werden.
Kommentar von totalschadentotalschaden 20.08.2012das ist schon richtig, aber da es im zweifelsfall an kleinigkeiten in der formulierung scheitern kann, sollten wir uns im klaren sein, dass es keine 100%ige sicherheit gibt - leider! außerdem ist auch immer die frage, wie schnell man dann mit einer klage durchkommt.
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Antwort von Gast 07.03.2013
Hier gibt es eine nette Zusammenfassung zur Patientenverfügung und auch eine Übersicht verschiedener, frei zum Download verfügbarer Formulare und Ratgeber: http://www.deutsche-privat-pflege.de/patientenverfuegung-formular-kostenlos/
Grundsätzlich sollte man aber ein gewisses rechtliches und medizinisches Grundverständnis mitbringen um das Thema ganz ohne fremde Hilfe zu bewältigen ...
Wolfgang Putz ist der renomierteste Patientenanwalt, den wir in diesem Land haben. Er ist nicht nur Jurist, sondern auch Arzt, was ihn besonders qualifiziert. Er beantwortet hier einige der wichtigsten Fragen rund um das Thema Vorsorge. Lesen!