Gibt es einen Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ich habe schon mal über den Jungen erzählt, den ich hin und wieder mal für einen Nachmittag betreue. Die Mutter macht mir langsam mehr Sorgen, als ihr Kind. Sie überarbeitet sich schlichtweg. Gibt es eine Möglichkeit, das Kind für einen Tag in der Woche so unterzubringen, dass die Mutter nicht ständig auf Abruf sein muss? Natürlich geht er in eine Schule für schwerstbehinderte, aber richtig abschalten kann seine Mutter nicht, dafür ist die Zeit zu kurz. Ich glaube, seit dem sie ihn hat, hat sie auch keine Nacht mehr durchgeschlafen.
Weiß jemand bei dieser Problematik weiter? Vielen Dank für eure Hilfe!
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ja, die Mutter hat einen Anspruch auf verschiedenste Hilfen. Ich habe sie bei dieser Frage schon einmal zusammengefasst: http://www.gesundheitsfrage.net/frage/vertetung-fuer-pflege-von-angehoerigen Eine weitere Überlegung wäre, das Kind in ein 5 Tage Internat zu geben. Dann hätte die Mutter unter der Woche "frei" und kann sich am Wochenende voll dem Kind widmen. Die Kosten werden dafür voll vom überörtlichen Träger, in der Regel der Bezirk übernommen.
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Wenn der Junge schwerstbehindert ist, hat die Mutter doch täglich Anspruch auf Hilfe durch die Sozialstation. Am besten ist es, wenn die Mutter sich an ihre Krankenkasse/Pflegekasse wendet und um Unterstützung bittet. Leider bleibt in solchen Fällen immer noch die meiste Arbeit an den Müttern hängen, die dadurch oft völlig überlastet sind. Ob es solche Einrichtungen, wie du sie suchst, in deiner Stadt gibt, kann man bei der Sozialstation erfahren. Oftmals gibt es auch Möglichkeiten, dass Kinder von Ziwis betreut werden. Schön, dass du dich kümmerst!
Kommentar von Dickkopf 13.11.2009Ich mache das ja auch gerne, kann aber nur schlecht zusehen, wenn sie sich kaputt macht. Vielleicht muss ich sie da mal drauf stoßen. Einfach, damit sie mal was anderes sieht.
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Die Frage wäre zunächst, ob der Junge eine Pflegestufe hat. Der Pflegeperson (also die Mutter) hätte dann einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen im Jahr.
Soweit ich weiß müssen nach der letzten Pflegereform auch Kinder, die Pflegebedarf haben, in Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden. In wie weit sich solche Einrichtungen auf die Bedürfnisse von Kindern eingerichtet haben (ich meine das sie sich dort wohl fühlen und nicht nur in der Ecke sitzen) weiß ich nicht.
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Ich glaube der Abstand würde beiden zu schwer fallen. Aber wenn, wie Lena und froscheee geschrieben haben, ein Anspruch auf Pflege für kurze Zeit besteht, dann bessert sich die Situation ja auch schon.
Der Haken bei diesen Kurzpflegegeschichten ist einfach immer, dass man zeitlich extrem von dem Pflegedienst eingeschränkt wird und das dann wieder neuen Stress und Belastung produziert. Außerdem wird das Pflegegeld deutlich verringert bzw. geht ganz an die helfende Einrichtung, was dann auch finanziell jede Menge ausmacht. In dem Fall würde ich eher über die Verhinderungspflege gehen, da kann man eher Bedarfsorientiert jemanden zu Hilfe holen. Es gibt auch Vereine, die bei der Vermittlung von Personen zur Verhinderungspflege, bei der Beantragung und Druchführung helfend zu Seite stehen. In München wäre das BIB e.V.