Frage von Dickkopf 26.10.2009

Gibt es einen Anspruch auf Kurzzeitpflege?

  • Hilfreichste Antwort von Sanja2 27.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ja, die Mutter hat einen Anspruch auf verschiedenste Hilfen. Ich habe sie bei dieser Frage schon einmal zusammengefasst: http://www.gesundheitsfrage.net/frage/vertetung-fuer-pflege-von-angehoerigen Eine weitere Überlegung wäre, das Kind in ein 5 Tage Internat zu geben. Dann hätte die Mutter unter der Woche "frei" und kann sich am Wochenende voll dem Kind widmen. Die Kosten werden dafür voll vom überörtlichen Träger, in der Regel der Bezirk übernommen.

  • Antwort von Lena101 26.10.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn der Junge schwerstbehindert ist, hat die Mutter doch täglich Anspruch auf Hilfe durch die Sozialstation. Am besten ist es, wenn die Mutter sich an ihre Krankenkasse/Pflegekasse wendet und um Unterstützung bittet. Leider bleibt in solchen Fällen immer noch die meiste Arbeit an den Müttern hängen, die dadurch oft völlig überlastet sind. Ob es solche Einrichtungen, wie du sie suchst, in deiner Stadt gibt, kann man bei der Sozialstation erfahren. Oftmals gibt es auch Möglichkeiten, dass Kinder von Ziwis betreut werden. Schön, dass du dich kümmerst!

  • Antwort von froscheee 26.10.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Frage wäre zunächst, ob der Junge eine Pflegestufe hat. Der Pflegeperson (also die Mutter) hätte dann einen Urlaubsanspruch von 4 Wochen im Jahr.

    Soweit ich weiß müssen nach der letzten Pflegereform auch Kinder, die Pflegebedarf haben, in Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden. In wie weit sich solche Einrichtungen auf die Bedürfnisse von Kindern eingerichtet haben (ich meine das sie sich dort wohl fühlen und nicht nur in der Ecke sitzen) weiß ich nicht.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!