GDB Gutachten fürs Sozialgericht negativ ausgefallen !
Liebes Forum,
ich brauche mal wieder Euren Rat!
Seit Ende 2012 kämpfe ich nach einem Verschlechterungsantrag um meine Prozente und das Merkzeichen G !
Ich habe 2006 60% +G bis 2019 bewilligt bekommen.Dann 2012 einen Verschlechterungsantrag wegen Diabetes2 und Gleichgewichtsausfall rechtes Ohr gestellt.Mir wurde dann vom Versorgungsamt ein Bescheid zugestellt das mir jetzt nur noch 50% und kein G mehr zusteht! das Gesetz hätte sich geändert und wer ein künstliches Hüftgelenk (ich habe 2)hat gilt dann als geheilt. Ich bin dagegen angegangen da ich es nicht einsehe.Denn bei der ersten OP hat der Arzt mein linkes Bein beschädigt.Muskulatur verletzt und den Trachater - Major(Oberschenkelröhrenknochen)abgerissen! Galt als Risiko! Seitdem leide ich unter Funktionsstörungen,etc.und der Schaden ist bleibend.Außerdem ist mein li.Bein 3.cm kürzer! Nach dem 2.ten Widerspruch dann erster Gutachter vom versorgungsamt gestellt,der mich sehr bedauerte und ein negatives urteil sprach! Alles beim alte ,er nahm mir sogar noch 10% vom WS-Leiden weg.
Dann bin ich vors Sozialgericht und wurde jetzt wieder zu einem Gutachter beordert.ich wurde begutachtet,ausgefragt und bewertet!Sehr mitfühlend! Trotzdem jetzt das Gutachten: 50.Seiten voller medizinischer Fachausdrücke mit der Begründung--> alles bleibt wie es ist-> G nicht weil nicht genügend andere Störungen der unteren LWS vorliegen...usw. Fakt ist : sie befürwortet 50% und Ende ist!!! Weitere Untersuchungen sind ihres Erachtens nicht nötig. Ich soll jetzt innerhalb der nächsten 4.Wochen mich dazu äußern !!!
Mein Kopf ist zu,und ich weiß nicht weiter.Kann mir jemand von Euch einen Rat geben? Was soll ich schreiben,wie mich äußern.Bin nicht Rechtsschutz versichert und muß alles alleine machen!Soll ich weiterkämpfen oder das Urteil so annehmen? Fragen über Fragen ,und ich habe jetzt auch noch einen bösen Infekt und einen dicken Kopf!
Ich habe Euch jetzt nur einen kurzen Bericht gegeben,es würde sonst den Rahmen sprengen!
Danke schon mal für jede Antwort!
Eure verzweifelte AlmaHoppe
3 Antworten
Liebe AlmaHoppe ,
zuerst einmal muss ich mal meinen Unmut bekunden. Diese verfluchten Gutachter und Sesselfurzer die überhaupt keine Ahnung haben was in einem Menschen vorgeht und was es heißt Behindert zu sein ,spielen sich auf und urteilen über Erkrankungen dessen Bedeutung sie nicht mal kennen.(speziell die Sessselfurzer des Integrationsamtes, aber wehe sie sind davon betroffen, dann muss sofort ein Behindertenparkplatzausweis her.)
Liebe Alma ich persönlich kann dir nur empfehlen Mitglied im SoVD zu werden ,das ist ein Verein der sich genau für solche Menschen einsetzt ,die Probleme haben mit den KK, Integrationsamt, Rentenversicherungen uvam. Dort wirst du beraten und auch vor Gericht vertreten. Das ganze kostet einen Jahresbeitrag von 60 €.Mir hat der Verein bisher immer geholfen ob in Fragen von Widersprüchen oder EU-Rente. Du solltest auf jeden Fall nichts unversucht lassen und dich nach Möglichkeit wehren. Kopf hoch Alma auch wenn es schwer fällt. Im übrigen kann ich dich sehr gut verstehen befinde mich auch gerade in solch beschissener Lage, was die Erhöhung des GdB angeht. So meine Liebe, jetzt suchst du den SoVD in deiner Nähe ,meldest dich an und vereinbarst gleich einen Termin. Hole dir das was dir zusteht!! Drücke dir alle Daumen das es positiv für dich ausgeht.
LG bobbys
In dem Bescheid steht normalerweise eine Frist drin, die du einhalten musst, wenn du Widerspruch einlegen kannst. Schau ihn nochmal genau an.
Erkundige dich auch mal, ob es für die alten Bescheide nicht eine Art Bestandsschutz gibt. Wenn du schon nicht mehr bekommst, ist es echt bodenlos, dass du jetzt plötzlich gesünder sein sollst als vorher.
Hallo Alma, richtig! Erst einmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, damit Du die Widerspruchsfrist einhälst. Dann bleibt Dir Zeit für den Widerspruch, den Du mit dem SoVD einlegen wirst. Das ist kein Blödsinn, sondern richtig, denn wenn Du innerhalb der Frist nicht widersprichst, könnte das als Zustimmung gewertet werden. Nur ganz kurz, 1 Satz, das reicht. Daumendrück.
Hallo Alma,
wie schon Alegna in etwa schreibt bedarf Widerspruch eigentlich keiner Begründung. Du schreibst einen Satz - Ich Frau Elke Meyer lege gegen den Bescheid vom XX. YY. 2014 Widerspruch ein eine etwaige Begründung liefere ich nach! Donnerstag den XX.YY. 2014 Unterschrift
Diesen Widerspruch würde ich per Einschreiben (Rückschein) versenden! .
Danke Dir @francis1505! Was ist Bestandschutz? Muss erst mal googlen! ALMA
Hallo @alegna796 und @StephanZehnt !
Es handelt sich wohl noch um keine Widerspruchssache! Sondern laut richterlicher Anordnung werde ich gebeten auf das anliegende Schriftstück welches ich zur Stellungnahme (also das fachchirurgisch-orthopädische Gutachten) erhalte, mich innerhalb eines Monats schriftlich zu äußern !
Reichen denn da auch ein paar Worte aus? Was meint Ihr soll ich da schreiben!
Die Beweisanordnung die dort von der Gutachterin steht kann ich als Laie garnicht verstehen! Sie bestätigt nur das auch sie einen GDB 50 für angemessen hält. Keine Wiederinstandnahme in den alten GDB von 60 und G den ich in meinen Widersprüchen beim Versorgungsamt und der Klage beim Sozialgericht verlangt habe! Basta-Pasta !!!!!
Das Schreiben ist am 17.02.2014 gekommen!
Bei der SoVD bekomme ich erst frühstens Mitte/Ende nächster Woche einen Termin. Mir geht es ja nur darum erstmal keine Frist zu versäumen. Denn richtig angehen mit Hilfe kann ich es ja nur wenn dann das Urteil vom Sozialgericht kommt!
Danke Euch! ALMA
Hallo Alma ,bitte lege Widerspruch ein und schreibe dazu das eine ausführliche Begründung folgt. (Fristwahrung)Alles andere macht dann der SoVD.LG bobbys
Das mit dem Bestandschutz gilt nur wenn es keine Befristung mehr gibt. Auf Deutsch man bekommt bei einem Gutachter 50 GdB und bekommt auch eine Erwerbsminderungsrente Rente und den Schwerbehindertenausweis. Beides ist befristet ca. 2-3 Jahre. Ja und das mehrmals nach ca. neun Jahren bekommt man dann auf dem Schwerbehindertenausweis den Stempel UNBEFRISTET gültig
Erst wenn man dies hat könnte ein Bestandschutz gültig werden! Bis dahin besteht die Möglichkeit das sich etwas nach unten oder auch nach oben verändern kann. Ja und amn steht absolut bescheiden da wenn man mehrfach behindert ist und man nicht erfährt wie das Endergebnis raus kommt den es wird nicht zusammengerechnet.
Liebe Alma, was bobbys Dir schreibt, solltest Du wahrnehmen. Wenn Du allein bist mit Deinem Problem. gehst Du vor die Hunde, ich kann auch ein Lied davon singen. Der Med. Dienst der KK mit seinen sogenannten Gutachtern ist das übelste was es gibt und wie bobbys schon schreibt, gilt das Recht nur bei den sogenannten "höheren Klassen". Da ist alles möglich. Otto Normalverbraucher soll mal sehen wie sie über die Runden kommen. Aber wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Liebe AlmaHoppe, verzweifele nicht, such Dir die genannte Hilfe und biete diesen Hilfsdoktoren die Stirn. Viel Kraft und gute Besserung. LG
Danke Dir und auch weiterhin alles Gute für Dich! Nein ,ich gebe nicht auf! ALMA
@alegna796...
schaue Dir bitte nochmal meinen neuen Kommentar ganz unten unter @bobbys Antwort an! Evt.fällt Dir was ein???
ALMA
Hallo Alma,
ohne rechtlichen Beistand schafft Du das nicht. Das hast Du hier schon von bobbys udgl. erfahren. Nun weis ich nicht welche Möglichkeiten Du vor Gericht schon genutzt hast. Es gibt die Möglichkeit z.B. das Du anjhand des § 109 SGG Dir selbst einen Gutachter suchst. Das musst Du aber abklären mit einem Rechtsbeistand wenn und wann das sinnvoll ist. Du müsstest auch die Kosten dafür tragen (Gutachten).
Nun ca. ein , zwei Prozent der Gutachter schreiben ihre Gutachten nicht ausschließlich für DRV und Co.
Ich habe eine kleine Liste von Gutachtern weis aber nicht wie aktuell die noch ist.
http://www.forsea.de/cgi-bin/search/search.pl?Terms=Rechtsanwalt&suchen=Suchen
Ob VDK oder SoVD ich würde da schnellstens einmal vorstellig werden. Nun so einzelne Frage bekommt man auch beim Juraforum.de beantwortet. (allerdings nur in dritter Person ...also Frau XY ) Evtl. kann man Dir da auch Tipps geben ob man sonst irgendwo noch Hilfe bekommt.
Ob der Verein ForseA irgendwie weiterhelfen kann müsste man abklären.
Einmal ganz am Rande ein paar Zahlen zum Thema
Der Gebührenrahmen für den Rechtsanwalt beläuft sich in I. Instanz
Verfahrensgebühr: 40,00 bis 460,00 Euro, Mittelgebühr: 250,00 Euro Terminsgebühr: 20,00 bis 380,00 Euro, Mittelgebühr: 200,00 Euro Einigungsgebühr: 30,00 bis 350,00 Euro, Mittelgebühr: 190,00 Euro Schreibauslagen 20,00 Euro Mehrwertsteuer 19 % (Quelle schraegschrift.de - Kosten in einem Verfahren vor dem Sozialgericht.)
Wie das Ganze ausgeht ... ? Das Ganze ist ja noch dazu schwierig weil man die GdB nicht zusammen rechnet. So kann es passieren das man einmal 50 GdB und vom nächsten Sachbearbeiter 70 GdB bekommt es ist dadurch nicht mehr nachvollziehbar.
Alles Gute Stephan
Hier einmal ein Fall wo der Betroffene trotz guter Absicherung große Probleme hatte ... http://www.kobinet-nachrichten.org/de/nachrichten/?oldid=7854
Danke Dir @StephanZehnt...
schaue Dir bitte auch nochmal meinen Kommentar ganz unten bei @bobbys Antwort an!Evt.hast Du noch eine Idee????
ALMA
Danke dir für Deine Antwort und wünsche Dir für Deine Angelegenheit auch alles Gute! Habe gerade eben den Mitglieds-Antrag vom SoVD angefordert!
Ist es sinnvoll auf das Gutachten kurz zu antworten das ich damit nicht einverstanden bin! Damit ich die Frist einhalte(habe nur noch 14.Tage Zeit)! ich denke danach wird ja das Urteil kommen zudem ich ja dann mit dem SoVD Widerspruch einlegen kann! oder ist das erste Urteil vom Sozialgericht enbtgültig? Oder ist das jetzt alles Blödsinn was ich schreibe?
ALMA