GDB Gutachten fürs Sozialgericht negativ ausgefallen !

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Liebe AlmaHoppe ,

zuerst einmal muss ich mal meinen Unmut bekunden. Diese verfluchten Gutachter und Sesselfurzer die überhaupt keine Ahnung haben was in einem Menschen vorgeht und was es heißt Behindert zu sein ,spielen sich auf und urteilen über Erkrankungen dessen Bedeutung sie nicht mal kennen.(speziell die Sessselfurzer des Integrationsamtes, aber wehe sie sind davon betroffen, dann muss sofort ein Behindertenparkplatzausweis her.)

Liebe Alma ich persönlich kann dir nur empfehlen Mitglied im SoVD zu werden ,das ist ein Verein der sich genau für solche Menschen einsetzt ,die Probleme haben mit den KK, Integrationsamt, Rentenversicherungen uvam. Dort wirst du beraten und auch vor Gericht vertreten. Das ganze kostet einen Jahresbeitrag von 60 €.Mir hat der Verein bisher immer geholfen ob in Fragen von Widersprüchen oder EU-Rente. Du solltest auf jeden Fall nichts unversucht lassen und dich nach Möglichkeit wehren. Kopf hoch Alma auch wenn es schwer fällt. Im übrigen kann ich dich sehr gut verstehen befinde mich auch gerade in solch beschissener Lage, was die Erhöhung des GdB angeht. So meine Liebe, jetzt suchst du den SoVD in deiner Nähe ,meldest dich an und vereinbarst gleich einen Termin. Hole dir das was dir zusteht!! Drücke dir alle Daumen das es positiv für dich ausgeht.

LG bobbys

Danke dir für Deine Antwort und wünsche Dir für Deine Angelegenheit auch alles Gute! Habe gerade eben den Mitglieds-Antrag vom SoVD angefordert!

Ist es sinnvoll auf das Gutachten kurz zu antworten das ich damit nicht einverstanden bin! Damit ich die Frist einhalte(habe nur noch 14.Tage Zeit)! ich denke danach wird ja das Urteil kommen zudem ich ja dann mit dem SoVD Widerspruch einlegen kann! oder ist das erste Urteil vom Sozialgericht enbtgültig? Oder ist das jetzt alles Blödsinn was ich schreibe?

ALMA

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@AlmaHoppe

In dem Bescheid steht normalerweise eine Frist drin, die du einhalten musst, wenn du Widerspruch einlegen kannst. Schau ihn nochmal genau an.

Erkundige dich auch mal, ob es für die alten Bescheide nicht eine Art Bestandsschutz gibt. Wenn du schon nicht mehr bekommst, ist es echt bodenlos, dass du jetzt plötzlich gesünder sein sollst als vorher.

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@AlmaHoppe

Hallo Alma, richtig! Erst einmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, damit Du die Widerspruchsfrist einhälst. Dann bleibt Dir Zeit für den Widerspruch, den Du mit dem SoVD einlegen wirst. Das ist kein Blödsinn, sondern richtig, denn wenn Du innerhalb der Frist nicht widersprichst, könnte das als Zustimmung gewertet werden. Nur ganz kurz, 1 Satz, das reicht. Daumendrück.

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@AlmaHoppe

Hallo Alma,

wie schon Alegna in etwa schreibt bedarf Widerspruch eigentlich keiner Begründung. Du schreibst einen Satz - Ich Frau Elke Meyer lege gegen den Bescheid vom XX. YY. 2014 Widerspruch ein eine etwaige Begründung liefere ich nach! Donnerstag den XX.YY. 2014 Unterschrift

Diesen Widerspruch würde ich per Einschreiben (Rückschein) versenden! .

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@francis1505

Danke Dir @francis1505! Was ist Bestandschutz? Muss erst mal googlen! ALMA

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@StephanZehnt

Hallo @alegna796 und @StephanZehnt !

Es handelt sich wohl noch um keine Widerspruchssache! Sondern laut richterlicher Anordnung werde ich gebeten auf das anliegende Schriftstück welches ich zur Stellungnahme (also das fachchirurgisch-orthopädische Gutachten) erhalte, mich innerhalb eines Monats schriftlich zu äußern !

Reichen denn da auch ein paar Worte aus? Was meint Ihr soll ich da schreiben!

Die Beweisanordnung die dort von der Gutachterin steht kann ich als Laie garnicht verstehen! Sie bestätigt nur das auch sie einen GDB 50 für angemessen hält. Keine Wiederinstandnahme in den alten GDB von 60 und G den ich in meinen Widersprüchen beim Versorgungsamt und der Klage beim Sozialgericht verlangt habe! Basta-Pasta !!!!!

Das Schreiben ist am 17.02.2014 gekommen!

Bei der SoVD bekomme ich erst frühstens Mitte/Ende nächster Woche einen Termin. Mir geht es ja nur darum erstmal keine Frist zu versäumen. Denn richtig angehen mit Hilfe kann ich es ja nur wenn dann das Urteil vom Sozialgericht kommt!

Danke Euch! ALMA

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@AlmaHoppe

Hallo Alma ,bitte lege Widerspruch ein und schreibe dazu das eine ausführliche Begründung folgt. (Fristwahrung)Alles andere macht dann der SoVD.LG bobbys

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@bobbys

und noch etwas ,bitte äußere dich nirgendswo ohne den SoVD ,da kann dir sonst ganz schnell ein Nachteil entstehen. Wenn du nächste Woche einen Termin hast beim SoVD bist du ja immer noch im Rahmen der Frist. LG bobbys

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@AlmaHoppe

Das mit dem Bestandschutz gilt nur wenn es keine Befristung mehr gibt. Auf Deutsch man bekommt bei einem Gutachter 50 GdB und bekommt auch eine Erwerbsminderungsrente Rente und den Schwerbehindertenausweis. Beides ist befristet ca. 2-3 Jahre. Ja und das mehrmals nach ca. neun Jahren bekommt man dann auf dem Schwerbehindertenausweis den Stempel UNBEFRISTET gültig

Erst wenn man dies hat könnte ein Bestandschutz gültig werden! Bis dahin besteht die Möglichkeit das sich etwas nach unten oder auch nach oben verändern kann. Ja und amn steht absolut bescheiden da wenn man mehrfach behindert ist und man nicht erfährt wie das Endergebnis raus kommt den es wird nicht zusammengerechnet.

http://www.au-bk.lima-city.de/gdb.html

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Liebe Alma, was bobbys Dir schreibt, solltest Du wahrnehmen. Wenn Du allein bist mit Deinem Problem. gehst Du vor die Hunde, ich kann auch ein Lied davon singen. Der Med. Dienst der KK mit seinen sogenannten Gutachtern ist das übelste was es gibt und wie bobbys schon schreibt, gilt das Recht nur bei den sogenannten "höheren Klassen". Da ist alles möglich. Otto Normalverbraucher soll mal sehen wie sie über die Runden kommen. Aber wir dürfen uns das nicht gefallen lassen. Liebe AlmaHoppe, verzweifele nicht, such Dir die genannte Hilfe und biete diesen Hilfsdoktoren die Stirn. Viel Kraft und gute Besserung. LG

Danke Dir und auch weiterhin alles Gute für Dich! Nein ,ich gebe nicht auf! ALMA

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@AlmaHoppe

@alegna796...

schaue Dir bitte nochmal meinen neuen Kommentar ganz unten unter @bobbys Antwort an! Evt.fällt Dir was ein???

ALMA

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Hallo Alma,

ohne rechtlichen Beistand schafft Du das nicht. Das hast Du hier schon von bobbys udgl. erfahren. Nun weis ich nicht welche Möglichkeiten Du vor Gericht schon genutzt hast. Es gibt die Möglichkeit z.B. das Du anjhand des § 109 SGG Dir selbst einen Gutachter suchst. Das musst Du aber abklären mit einem Rechtsbeistand wenn und wann das sinnvoll ist. Du müsstest auch die Kosten dafür tragen (Gutachten).

Nun ca. ein , zwei Prozent der Gutachter schreiben ihre Gutachten nicht ausschließlich für DRV und Co.

Ich habe eine kleine Liste von Gutachtern weis aber nicht wie aktuell die noch ist.

http://www.forsea.de/cgi-bin/search/search.pl?Terms=Rechtsanwalt&suchen=Suchen

Ob VDK oder SoVD ich würde da schnellstens einmal vorstellig werden. Nun so einzelne Frage bekommt man auch beim Juraforum.de beantwortet. (allerdings nur in dritter Person ...also Frau XY ) Evtl. kann man Dir da auch Tipps geben ob man sonst irgendwo noch Hilfe bekommt.

Ob der Verein ForseA irgendwie weiterhelfen kann müsste man abklären.


Einmal ganz am Rande ein paar Zahlen zum Thema

Der Gebührenrahmen für den Rechtsanwalt beläuft sich in I. Instanz

Verfahrensgebühr: 40,00 bis 460,00 Euro, Mittelgebühr: 250,00 Euro Terminsgebühr: 20,00 bis 380,00 Euro, Mittelgebühr: 200,00 Euro Einigungsgebühr: 30,00 bis 350,00 Euro, Mittelgebühr: 190,00 Euro Schreibauslagen 20,00 Euro Mehrwertsteuer 19 % (Quelle schraegschrift.de - Kosten in einem Verfahren vor dem Sozialgericht.)


Wie das Ganze ausgeht ... ? Das Ganze ist ja noch dazu schwierig weil man die GdB nicht zusammen rechnet. So kann es passieren das man einmal 50 GdB und vom nächsten Sachbearbeiter 70 GdB bekommt es ist dadurch nicht mehr nachvollziehbar.

Alles Gute Stephan