Entmündigung eines jungen Erwachsenen Menschen möglich?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Reddich,

so wie @francis schon schrieb wird das heute nicht mehr Entmündigung genannt,sondern Betreuung entweder durch einen gesetzl. Betreuer oder einem Angehörigen.So einfach,wie manch einer denken mag,ist es nicht.Es wird unterschieden zwischen einer vorläufigen Betreuung über einem bestmmten Zeitraum und einer endgültigen Betreuung. Bei einer vorläufigen Betreuung genügt es,wenn der Amtsrichter sich persönlich ein Bild vom Betroffenen macht,um anschließend über den Antrag zu entscheiden.Bei einer endgültigen Betreuung (ohne zeitliche Begrenzung) ist zusätzlich ein Gutachten von einem Sachverständigen notwendig.Die Kosten hierfür trägt der Antragsteller...........sollte die Betreuung angeordnet werden,dann werden die Aufgabengebiete durch das Gericht genau festgelegt.Wenn beispielsweise die Vollmacht in Vermögensfragen und Grundstücksangelenheiten erteilt wird,dann darf diese Person nicht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Gesundheitsrecht entscheiden und teilweise ist zudem auch vorher das Betreuungsgericht bei bestimmten Handlungen zu informieren bzw. deren Zustimmung notwendig.Genaueres erhält der Betreuer in einem Merkblatt...........liebe Grüße

Vielleicht als kleine Ergänzung und auch ganz interressant zu wissen,das beispielsweise bei Grundstücksangelegenheiten,wie eine Baulasteintragung oder ähnliche Dinge,die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt sein muß,ansonsten ist der Weg über das Betreuungsgericht unumgänglich.Keine Probleme gibt es in hingegen in Angelegenheiten mit der Pflegekasse,Krankenkasse,Pflegedienst usw.

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