Darf ein Krankenhaus den OP-Bericht zurückhalten bzw. wie lange dauert die Anfertigung

3 Antworten

Hallo Homex,

auch ich möchte erstmal mein Beileid zum Ausdruck bringen.

Was ich noch nicht so ganz verstehe: du schreibst nirgendwo, dass deine Mutter operiert wurde (nur Notaufnahme, Intensiv), dann schreibst du aber vom OP-Bericht. Kann es vielleicht sein, dass du den ganz normalen "Entlassungsbrief" meinst? Der wird in der Regel immer erst relativ spät geschrieben, das liegt immer ganz an der Organisation des Arztes. Manchmal bekommt man solch einen Brief sehr schnell, manchmal dauert es Monate. Ich warte auch noch auf einen Brief von einer (ambulanten) Untersuchung Anfang August. Normalerweise bekommt man in solch einem Fall bei der Entlassung einen vorläufigen Kurzbrief. Da deine Mutter aber verstorben ist, wird man diesen wahrscheinlich nicht angefertigt haben. Dann solltest du einfach nochmal im KH anrufen und nach dem Bericht fragen.

Sollte deine Mutter doch operiert worden sein, dann müsste der OP-Bericht eigentlich längst fertig sein, denn wie Bobbys schon schrieb, wird der meist sofort geschrieben.

Wenn das KH sich quer stellt, euch den Bericht zu geben (egal welche Art von Bericht), dann sprecht doch mal euren Hausarzt an, ob dieser den Bericht für euch anfordert. Hausärzte haben da normalerweise keine Probleme und meist geht es auch ziemlich schnell. Ich bin sicher, dass euch der Hausarzt helfen wird.

Ansonsten hast du ein Recht auf einsicht in die Krankenunterlagen, das ist gesetzlich geregelt. Ich habe mir irgendwo dazu mal einen Link mit Formulierungshilfen für eine entsprechende Anforderung abgespeichert. Den finde ich jetzt leider nicht auf die Schnelle (muss gleich weg). Wenn du möchtest, dann suche ich dir den morgen mal raus und schicke ihn dir noch.

Alles Gute und viel Kraft wünscht Lexi

Hallo Homex,

ich möchte dir mein Mitgefühl aussprechen und kann verstehen,das ihr den OP Bericht einsehen möchtet.Grundsätzlich gilt die Schweigepflicht auch über den Tod hinaus.Das heißt jedoch nicht,das euch dieses Recht nicht zusteht.Bitte Google mal nach dem § 630g BGB,hier ist die Einsichtnahme in Patientenakten geregelt.Ich wünsche euch alles Gute! Liebe Grüße

Hallo,

zu erst mal noch mein Aufrichtiges Beileid. Der OP -Bericht wird noch am selben Tag geschrieben in vielen Häusern sogar gleich nach der OP bzw. während dem Ende der einen bis zum Beginn der nächsten OP. Normaler Weise gibt es überhaupt keine Probleme mit einem OP-Bericht. Ihr solltet euch an die Betriebsleitung wenden bzw.an den Ärztlichen Direktor und um einen Termin bitten zum persönlichen Gespräch. Die Ärztekammer ist ebenfalls zuständig ,sowie ein Anwalt, diesen würde ich aber dann nur einschalten,wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist bzw, wenn es um eine Klage gegen das Krankenhaus geplant ist.

Alles Gute für Euch wünscht Bobbys:)