Darf ein Arzt sich weigern eine falsche Anamnese zu korrigieren, bzw. einen Bericht mit ungenügender Diagnose zur DKV weiter schicken?
Vorliegender Fall: Meine Tochter ist seid letztes Jahr psychisch erkrankt und suchte auf meinen Rat hin einen Psychiater auf. Dieser nahm von vornherein die Anamnese mit der berufsbezeichnung falsch auf und weigert sich seid dem diese zu korrigieren. Zudem beschreibt er in der Diagnose eine Migräne ohne Aura und eine bipolare Störung. Fakt ist aber, dass meine Tochter ein Kindheitliches Trauma hat und sogar auf eine Retadierung 30% GdB hat und seid ca. 2 Jahren an impulsiven Gefühlsausbrüchen leidet und dann nicht mehr unter Kontrolle bekommt. Immer häufiger endet es mit Fremd- und eigenverletzungen mit Migräne mit Erbrechen und einer angehenden Ohnmacht bzw. Kreislaufzusammenbruch. Auslöser jetzt: Der Arzt hat in einem Schreiben an die Rentenkasse wegen Reha, einen Bericht erfasst, wo er alles als übertrieben auslegt und anscheinend sich von meiner Tochter und mir genötigt sieht seine Diagnose zu ändern. Zudem meinte eine Angestellte von ihm meine Tochter zurecht zuweisen und zu erniedrigen bzw. schuldzuweisungen zu machen, dass sie ihr Leben besser planen müsse. Auf einen Anruf von mir bekam ich dann zu hören, ich müsse als Mutter wissen wann was wie bei meiner 23 Jährigen Tochter abgeht und welche Termine sie hätte. Wer kann mir sagen oder auch eine empfehlung geben, wie ich mit sowas umgehen soll. Der Arzt wird gewechselt, Akte ist angefordert , wollen aber unbedingt eine psychosomatische Reha durchbekommen. Erster Antrag wurde auf Grund diesen Arztes abgelehnt. Über jede sachliche Antwort wäre ich dankbar
2 Antworten
Dieser nahm von vornherein die Anamnese mit der berufsbezeichnung falsch auf und weigert sich seid dem diese zu korrigieren.
Kein Arzt lässt sich von seinen Patienten die Anamnese vorschreiben. Es ist also davon auszugehen, dass dieser Arzt durch seine Untersuchung/Behandlung zu seiner Anamnese gekommen und von deren Richtigkeit überzeugt ist.
Fakt ist aber, dass meine Tochter ein Kindheitliches Trauma hat
Hat dies ein Arzt festgestellt? Wenn ja, bitten Sie ihn um entsprechende Unterlagen. Vielleicht ist er ja auch bereit, den Psychiater Ihrer Tochter zu kontaktieren.
Ansonsten sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und schildern Sie den Fall. Vermutlich wird Ihnen allerdings wirklich nichts anderes übrig bleiben, als den Arzt zu wechseln. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie Ihre Krankenkasse bitten, bei der Terminsuche behilflich zu sein.
Es gibt in dieser Angelegenheit 2 verschiedene Ansichten: Ihre und die des Psychiaters.
Natürlich ist ein Arzt verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Allerdings lässt er sich von Ihnen offensichtlich nicht überzeugen, seine Meinung zu ändern. (Es wird ihm auch egal sein, was wir hier im Forum dazu sagen).
Es bleibt also nur, es über die Krankenkasse oder einen anderen Arzt zu versuchen.
Welche konkreten Fehler wurden bei der Erhebung denn gemacht? Wurde das Kindheitstrauma bereits von einem anderen Arzt diagnostiziert?
Leider hat mir deine Antwort nicht weiter geholfen.
Fakt
ist, dass die Anamnese im bezug auf die genetische Familiäreseite
komplett falsch aufgeschrieben wurde, obwohl er es schriftlich vorliegen
hatte. Wir hatten ihn mehrfach darauf hingewiesen, aber er blieb dabei
ohne Verbesserung.
Und die Berufsbezeichnung hat er auch falsch aufgenommen.
Er ist laut seiner Aussage Psychiater und kein Schlachter und so ähnlich ist es bei meiner Tochter auch.
Will also wissen ob er nicht verpflichtet ist, eine wahrheitsgemäße Anamnese zu verfassen?
Leider hat mir deine Antwort nicht weiter geholfen.
Fakt ist, dass die Anamnese im bezug auf die genetische Familiäreseite komplett falsch aufgeschrieben wurde, obwohl er es schriftlich vorliegen hatte. Wir hatten ihn mehrfach darauf hingewiesen, aber er blieb dabei ohne Verbesserung.
Und die Berufsbezeichnung hat er auch falsch aufgenommen.
Er ist laut seiner Aussage Psychiater und kein Schlachter und so ähnlich ist es bei meiner Tochter auch.
Will also wissen ob er nicht verpflichtet ist, eine wahrheitsgemäße Anamnese zu verfassen?