Frage von Monja 03.02.2010

Bis wann müssen Unterlagen bei der Krankenkasse eingegangen sein, ich bin über 2% gekommen...?

  • Hilfreichste Antwort von Lena101 03.02.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Normalerweise wird das so gehandhabt, dass der Versicherte, sobald er weiß, dass er die 2%- Grenze erreicht hat, seine Unterlagen bei der Krankenkasse einreicht und dann ab sofort von jeglicher Zuzahlung befreit wird. Wenn du das erst jetzt bemerkt hast, solltest du dich mit deiner Kasse in Verbindung setzen und alle Unterlagen einreichen. Möglicherweise bekommst du das Geld ja rückwirkend zurück. Ich glaube, dass das anerkannt wird.

  • Antwort von evistie 04.02.2010
    11 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Setz Dich zunächst mit Deiner Krankenkasse in Verbindung und bitte um ein entsprechendes Formular. Bei meiner Krankenkasse ist es so, daß es keine Abgabefrist gibt und ich das Formular auch im Internet runterladen kann (geh mal auf die Website Deiner Krankenkasse).

    Dann stellst Du alles zusammen und bittest um Rückerstattung. Vergiss nicht, Dein Konto anzugeben (wird auch auf dem Formular abgefragt). Um zu ermitteln, was bei Dir die 2%-Grenze ist, muß die Krankenkasse natürlich auch Dein gesamtes Einkommen wissen (auch das will sie belegt haben). Wie Lena101 schon sagte, Du kannst für 2010 bereits dann einreichen, wenn Du die 2%-Grenze erreicht hast, und wirst für den Rest des Jahres befreit.

    Wenn Du genau weißt, daß Du regelmäßig diese Grenze erreichst, kannst Du so etwas auch bereits vorab machen. Setz Dich im November mit der Krankenkasse in Verbindung und lass Dir die Unterlagen schicken. Man errechnet Dir dann Deine voraussichtlichen 2 % und Du überweist diesen Betrag vorab. Dann bekommst Du rechtzeitig zum Jahreswechsel eine Befreiung für das ganze neue Jahr. Das ist natürlich sehr praktisch, weil Du Dir dann das ganze Belegesammeln und Aufrechnen sparen kannst. Wenn Du allerdings in dem Jahr die 2% dann nicht erreichst, "zahlst Du drauf" - zurück gibt es nichts!

    Solltest Du eine chronische Krankheit nachweisen können (muß Dir ein Arzt bescheinigen), brauchst Du nur 1% Deiner Einkünfte selbst zu zahlen.

  • Antwort von froscheee 04.02.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Eigentlich ist hier schon viel wesentliches getippt worden. Soweit ich weiß hat man bis zu 3 Jahre Zeit rückwirkend für das zurückliegende Jahr abzurechnen, aber wer wartet schon so lange.

    Interessant finde ich auch, daß viele Kassen im Internet anbieten, die Kosten (und vorher das Einkommen) zu erfassen. Dann weiß man ganz genau wann man seine individuelle Zuzahlungsgrenze überschritten hat. Hier wird auch abgefragt, ob man konisch krank ist oder nicht (1% oder 2% vom Einkommen zahlen muß).) Diese Ausdrucke werden aber bei der Abrechnung nicht anerkannt, weil man sie manipolieren könnte. Die Belege müssen eingereicht werden.

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