Behinderung wegen Glaukom?
Hallo,
so einfach ist der Fall aber nicht. Auf einem Auge habe ich extreme Kurzsichtigkeit (-29 Dioptrien). Das verhindert natürlich ein Sehen mit diesem Auge. Das andere Auge ist bei + 1 Dioptrien, also gute Sehkraft, einäugiges Sehen.
Vor kurzer Zeit kam ein massiver Glaukomanfall, der den Sehnerv des "guten" Auges nahezu zerstörte innerhalb von Stunden. Trotz sofortigem Krankenhausaufenthalt, Augenlasern... konnte die Sehkraft nicht gerettet werden. Das Sehfeld ist stark eingeschränkt, es besteht eine sehr starke Blendwirkung welche ein normales Sehen trotz starker Sonnenbrille, unmöglich macht. Die Sehschärfe, die notwendige Korrektur mit Brille, beträgt trotzdem 100%.
Welcher Grad der Behinderun wäre denkbar?
Danke, Daniel
3 Antworten
Also noch mal konkret. Das bisher gesunde Auge hat nach wie vor 1 Dioptrien. Aber sehen tue ich damit nicht viel durch die Defekte am Sehnerv. Zum Beispiel ist Lesen, Arbeit am Computer, Auto fahren ... nicht möglich. Das hat aber nichts mit Sehschärfe zu tun. Ich sehe alles total überblendet, zu hell. Eine starke Sonnenbrille tut gut, bringt aber das Detailsehen nicht zurück. Das kurzsichtige Auge hat nach wie vor beim Sehen keine Bedeutung.
LG Daniel
Jetzt habe ich es verstanden. Aber leider kann ich Dir trotzdem nicht sagen, inwieweit Du als behindert eingestuft werden kannst. Vielleicht melden sich im Laufe des Tages noch andere User, die Dir hier hilfreiche Auskunft geben können.
Hallo, so ganz verstehe ich das jetzt nicht. Du schreibst, der Sehnerv des bislang gesunden Auges konnte nicht gerettet werden und dann schreibst Du, die Sehschärfe mit Brille beträgt 100 %. Oder betrifft das jetzt das Auge mit der Kurzsichtigkeit? Wie auch immer, wenn Du im Alltag stark eingeschränkt bist, hast Du eine Behinderung und kannst bei der Krankenkasse einen Behindertenausweis beantragen. Da brauchst Du eine schriftliche Bestätigung Deines Augenarztes, wo genau aufgeführt ist, wie stark die Brille ist, die Du jetzt trägst, also wieviel Dioptrin auf welchem Auge. Solange wir das nicht wissen, können wir Dir auch nicht mitteilen, wie der Grad der Behinderung einzustufen ist. Hier ein Link zu dem Formular, das Du ausfüllen musst
lg Gerda
Hallo Daniel,
ich weis nicht genau ob man Dein Problem mit dem zweiten Auge sehr grob unter Strabismus einordnen könnte. Also doppelt sehen udgl.. Ich würde mir dies hier (Link) von Seite 50 - 56 ausdrucken lassen Also fast alles was unter 26.4 Sehorgan fällt.
Damit hat man eine sehr grobe Einschätzung zum Thema - evtl. besteht die Möglichkeit das der behandelnde Augenarzt einen Arztbrief zu der Erkrankung schreibt . Im Normalfall geht man in der Kommune ins Rathaus und bekommt da einen entsprechenden Antrag.
Das Landratsamt verlangt dann entsprechende Unterlagen vom Augenarzt oder es wird ein Gutachten angefordert.
Ob Du dann noch Anspruch hast auf eine Erwerbsminderungsrente ?
Soviel grob zu dem Thema wie man dann im Amt real entscheidet weis ich nicht. Das liegt oft in Gottes Hand.
Alles Gute Stephan
wie man dann im Amt real entscheidet weis ich nicht. Das liegt oft in Gottes Hand.
Ts, ts, ts, ... wofür soll der liebe Gott denn noch alles zuständig sein?! ;o)