2 Ärzte,2 verschiedene Erkrankungen verschreiben je 1 Physiotherapie = Folgebehandlung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Rezept Deiner Hausärztin ist eine Erstverordnung, das Rezept des Orthopäden ist auch eine Erstverordnung. Es sind zwei verschiedenen Diagnosen!!!

Was Dein Orthopäde gesagt hat ist einfach nicht richtig - oder hast Du ihm nicht gesagt, dass das Rezept Deiner Hausärztin für die Schulter ist? Hat Deine Hausärztin EX1 auf die Verordnung geschrieben, ist sie der Auffassung, dass ein einziges Rezept reicht, hat sie EX2 eingetragen, hast Du Anspruch auf 3 Rezepte (18 Behandlungen). Der Orthopäde wird WS1 (1 Rezept a 6 Behandl.) oder WS2 (3 Rezepte a 6 Behandl.) aufgeschrieben haben.Oder?

Wenn Dein Orthopäde normalerweise nur 2 Verordnungen nacheinander verschreibt, rationiert er!!! Erst nach 3 Rezepten muss eine Pause von 12 Wochen sein.

Immer wenn 12 Wochen ohne Behandlung verstrichen sind, zählen die Verordnungen als Erstverordnung.

Es ist alles sehr kompliziert, aber wir Physiotherapeuten müssen uns ständig mit falsch ausgestellten Rezepten "herumschlagen", denn wir sind "prüfpflichtig" und schon beim kleinsten Fehler oder fehlendem Kreuzchen bekommen wir von den Krankenkassen kein Geld für die Behandlung.

Solltest Du noch Fragen haben - wir Physios MÜSSEN darüber Bescheid wissen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Physiotherapeutin

Du hast Recht. Mein Physiotherapeutin wies mich beim Abgeben des Rezeptes darauf hin. Nach telef. Abpsrache erhalte ich demnächst ein anderes Rezept. Meinem Arzt erzählte ich von der Therapie für die Schulter. Obwohl er meinte, dass die beiden Therapien nix miteinander zu tun hätten, entschied die Schwester draußen anders. Da es nicht das erste Mal war, dass die Schwester Rezepte des Arztes draußen wieder einkassiert bzw. kürzt, dachte ich die spielen "guter Arzt-böse Schwester". An der Richtigkeit hab ich bis kürzlich jedoch nie gezweifelt. LG

P.S.: EX1 oder EX2 kann ich nirgens sehen.

Mein Orthopäde gibt 2x6 Behandlungen, dann muss man 12 Wochen aussetzen.

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@yvara

Welchen Indikationsschlüssel hat denn Deine Hausärztin genommen - wenn nicht EX?

So wie Du es schilderst, läuft es in den Arztpraxen sehr oft......!

Viele Ärzte sagen heutzutage den Patienten: "ich darf nur 1 Rezept im Quartal verschreiben" oder "ich DARF nur 2 Rezepte hintereinander ausstellen". Das stimmt nicht!!!! Ist nur eine Schutzbehauptung, um nicht zu sagen "mein Budget ist erschöpft oder ich will ihnen nicht mehr verschreiben"........

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@yvara

das sind Diagnoseschlüssel: EX1, EX2 = für Extremitätenerkrankungen WS1, WS2 = für Wirbelsäulenerkrangungen die findest du auf deiner heilmittelverordnung...erst steht ein feld wo z.b. 6x krankengymnastik 1-2x/Woche steht und dadrunter ist ein feld wo in textform deine diagnose vom arzt steht und dort am anfang stehen die kürzel unter denen genau diese textdiagnose in kurzform im heilmittelkatalog zu finden sind

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Erst- und Folgebehandlung müssen sich auf ein- und dieselbe Leitsymptomatik beziehen, die konkret diagnostiziert wurde. Bei mehr als 6 Therapieeinheiten muss ein langfristiger Behandlungsbedarf (ab 18 Einheiten) vorliegen. Die Intervalle können bei besonderer Begründung (ärztliche Indiaktion) von der Kasse verkürzt werden.

ich würde auch nochmal nachhaken! evtl. ist es mal wieder eine "billige ausrede" um das budget zu schonen!

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das was du da schreibst ist leider alltag...aber ich muss meinen vorgängern da recht geben...der orthopäde ist im unrecht...richtig ist, das du pro erkrankung ein anrecht hast auf drei rezepte a sechs behandlungen also 18 behandlungen pro quartal...und dann erst folgt ein quartal pause...schulter und rücken sind zwei diagnosen, also beides erstverordnungen... die ärzte reden sich gern raus mit ihrem budget...insbesondere die orthopäden... aber es kann mir keiner erzählen das wir therapeuten den ärzten das budget alle machen...denn vom gesamten budget nehmen alle therapeuten zusammen - also physio, ergo, logo und psycho - nur 3% ein...und da wollen die mir erzählen wir machen das budet alle...neenee...das machen die ärzte schon selber und zwar mit medikamenten und bildgebenden verfahren...unnützen doppelbehandlungen anstatt sich mitr den bildern auszutauschen macht jeder noch ein neues...das sind die kostenfresser...nicht die therapeuten!!!

Meine Physiotherapeutin nahm die Überweisung zur Therapie erst gar nicht an, weil das falsche Kästchen angekreuzt war. Ein Anruf beim Arzt mit dieser Begründung und schon hatte ich meine "Erstbehandlung". Allerdings habe ich kürzlich gelesen, dass die KK zwar 3 Behandlungen bezahlt, der Arzt aber selbst entscheiden kann ob er dem Patienten weitere Behandlungen zugesteht. Wär zu schön gewesen ;-)

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