Krankengeldzahlung bei einer anderen Erkrankung?
Hallo,
meine Tante war nach einer Krebserkrankung 2 Jahre lang zuerst krank geschrieben, dann hat Sie Arbeitslosengeld erhalten. Nun hat sie kürzlich wieder bei ihrem alten Arbeitgeber angefangen. Zuerst sollte sie einige Wochen Urlaub nehmen, die noch offen waren. Nach der Wiedereingliederung arbeitet sie nun wieder in Vollzeit. Aber sie hat starke Rückenschmerzen (kein Zusammenhang mit der Krebserkrankung), so dass Ihr Hausarzt sie wieder krank schreiben will.
Die Frage: falls sie sich krankschreiben ließe, bekäme Sie dann wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber? Und danach ggf. Krankengeld von der Krankenkasse? Oder sind die Ansprüche seinerzeit alle aufgebraucht worden? Und müsste Sie dann erst wieder Monate oder Jahre arbeiten, bevor Sie einen neuen Anspruch auf Krankengeld hat?
Für Antworten danke im Voraus!
3 Antworten
Hallo,
meiner Meinung nach begründen die Rückenschmerzen eine eigenständige Diagnose, demzufolge in den ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, anschließend Krankengeld von der Krankenkasse. Das müsste der Hausarzt auch wissen . Es kommt auf die Diagnose an und wenn diese nicht im Zusammenhang der Krebserkrankung steht, dann dürfte es keine Probleme geben .Die Wiedereingliederung ist schon vorbei? Dann ist sie doch noch nicht so belastbar nach der Krebserkrankung. Vielleicht kann man die Stunden reduzieren für einen bestimmten Zeitraum?
Liebe Grüße
falls sie sich krankschreiben ließe, bekäme Sie dann wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber?
Lohnfortzahlung ja
Und danach ggf. Krankengeld von der Krankenkasse?
kommt darauf an, wie lange die Aussteuerung seitens der KK zurückliegt, Sprich seit wann arbeitet sie bereits wieder?
Vielen Dank für die Antwort. Sie hat Anfang Mai offiziell wieder die Arbeit aufgenommen und sollte dann auf Wunsch des Chefs eine Woche den ganzen Resturlaub nehmen. Jetzt arbeitet sie wieder seit ca. 1 Woche
Wenn sie 78 Wochen wegen einer Erkrankung krankgeschrieben war und von der Krankenkasse „ausgesteuert“ wurde, müssen mindestens 6 Monate (Krankenkassen-) Beiträge an die Krankenkasse gegangen sein, bevor sie wieder Krankengeld von der Krankenkasse erhalten würde.
Wenn sie bereits ein Gehalt von Arbeitgeber erhalten hat und sich nicht mehr in der Probezeit befindet, müsste der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.
Daher wichtig die Frage, wie lange ist sie bei ihrem Arbeitgeber wieder normal, ohne Wiedereingliederung, beschäftigt?
Besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung, es sind aber noch keine 6 Monate Krankenkassenbeiträge über das Gehalt an die Krankenkasse abgeführt worden, würde sie nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber wieder ins Arbeitslosengeld rutschen.
Sorry, das "nicht hilfreich" bitte ignorieren. Leider kann man das nicht rückgängig machen.
Das Arbeitslosengeld nach Aussteuerung durch die KK ist ja eigentlich nur für den Übergang in die EMR gedacht und auch nur so lange wie Anspruch besteht meiner Meinung nach.
Wenn sie 6 Wochen Lohnfortzahlung erhält und anschließend ALG, das geht nicht. Denn um ALG zu erhalten musst du arbeitsfähig sein und das ist sie dann nicht. Wie gesagt, ALG nach Aussteuerung nur für den Übergang bis zur EMR, hier darf man arbeitsunfähig sein, sozusagen ein Sonderfall. Es sei denn nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung wird sie gekündigt, hat entsprechende Zeit gearbeitet,um Anspruch auf ALG zu haben und ist wieder arbeitsfähig.
Vielen Dank für die Antwort. Die Wiedereingliederung ist abgeschlossen. Stunden zu reduzieren wäre vielleicht eine Möglichkeit.